Was nicht geht. – Kompositorische Prinzipien kulturellen Respekts

Es gab zu Anfang des Kompositionsprozesses nicht nur Fragen, denen ich nachgehen wollte, sondern auch strikte kompositorische Verbote, die ich mir selbst setzte. Diese Verbote ergaben sich aus etwas, das ich “Kompositorische Prinzipen kulturellen Respekts” nennen möchte. Es geht dabei um diejenigen künstlerischen Handlungsweisen, von denen ich der Auffassung bin, dass sie direkt in die Exostisierung der anderen Kultur führen, mit der man es zu tun hat. Bei einer solchen wird das “aufregend Fremde” der anderen Kultur in die eigene Komposition eingebaut, ohne dass sich dabei die Mühe gemacht wird, dieses “Fremde” angemessen zu durchdringen, mit ihm zu ringen und sich dabei, wenn nötig, auch selbst innerlich nicht unbedeutend zu bewegen/verändern. Man hält die andere Kultur quasi “lustvoll” auf Distanz und schlägt aus der daraus resultierenden kulturellen Oberflächlichkeit künstlerisches Kapital. Das wollte ich nicht und setzte mir deshalb folgende Verbote:

1. Ich werde keine Bön Ritualinstrumente und keine Mönchs- oder Nonnengesänge samplen und in die Komposition einbauen. Auch dann nicht, wenn diese so verändert werden sollten, dass man sie über das Hören nicht mehr als solche erkennen kann.

2. Ich werde keine Soundscapes oder sonstigen Aufnahmen aus der Klosterumgebung in die Komposition einbauen. Insbesondere werde ich nicht Soundscapes aus beiden Welten (Deutschland und Indien) zu einer Soundcollage zusammenführen.

3. Ich werde keine Ritualmusik “nachkomponieren”.

Was ich verwenden wollte, um mich kompositorisch der Musik des Bön zu nähern, sollten ausschließlich Materialien sein, die die Vertreter des Bön bereits selbst dem Westen zur Verfügung gestellt haben. Dies sind im Wesentlichen ins Englische übersetzte Schriften und Übungen.

Die folgenden Artikel stellen im Wesentlichen dar, wie ich Teile aus diesen auf meinen eigenen Kompositionsprozess anwende.