Stellenausschreibung Professur W2 für Komposition – Schwerpunkt elektronische Komposition

Hier der offizielle Ausschreibungstext. ACHTUNG: Deadline ist schon der 30.6.!!

http://www.folkwang-uni.de/home/hochschule/aktuell/stellenausschreibungen/

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An der Folkwang Universität der Künste ist zum nächstmöglichen Termin eine W2- Professur Komposition mit Schwerpunkt elektronische Komposition zu besetzen.

Gesucht wird eine herausragende künstlerische Persönlichkeit mit umfassendem internationalen Renomée.

Die Folkwang Universität der Künste versteht das Fach Komposition als „Integrative Komposition“ mit den Schwerpunkten Instrumentalkomposition, elektronische Komposition, Komposition und Visualisierung sowie Popkomposition. Daher wird eine hohe Bereitschaft zur Teamarbeit mit den anderen Kollegen der Integrativen Komposition erwartet. Neben der Exzellenz im Schwerpunkt elektronische Komposition sind außerdem Erfahrungen in mindestens einem der weiteren Schwerpunkte der Integrativen Komposition gewünscht.

Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber wird das künstlerische Hauptfach elektronische Komposition sowie weitere, damit verbundene Beifächer in den Bachelor- und Master-Studiengängen der Integrativen Komposition unterrichten.

Weitere Informationen zur Integrativen Komposition unter

http://www.folkwang-uni.de/de/home/musik/studiengaenge/integrative-komposition- bmus/
sowie http://www.folkwang-uni.de/de/home/musik/studiengaenge/integrative-komposition- mmus/

Neben der Lehrtätigkeit wird eine engagierte interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen Studiengängen erwartet; in diesem Kontext ist ein Exposé zum interdisziplinären Unterrichtskonzept der Folkwang Universität der Künste mit der Bewerbung vorzulegen. Die Mitarbeit an der hochschuldidaktischen Weiterentwicklung und in Gremien der akademischen Selbstverwaltung der Folkwang Universität der Künste sowie der Weiterentwicklung der Studienprogramme der Folkwang Universität der Künste ist obligatorisch.

Die Einstellungsvoraussetzungen sind in § 29 KunstHG festgelegt, unter anderem sind dies:
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine gemäß §29 KunstHG (3) entsprechende Qualifikation

2. umfangreiche fachspezifische pädagogische Erfahrung, möglichst im Hochschulbereich

Die Stellenbesetzung erfolgt in der Regel unbefristet – je nach Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen eines Beamtinnen- oder Beamtenverhältnisses oder mit Privatdienstvertrag. Soweit die pädagogische Eignung noch festzustellen ist, erfolgt die Stellenbesetzung vorerst befristet.
Die Besoldung/Vergütung erfolgt nach bzw. entsprechend Bes.-Gr. W 2 der Bundesbesoldungsordnung. Die Lehrverpflichtung beträgt z. Zt. 21 Semesterwochenstunden.

Die Folkwang Universität der Künste strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen am künstlerischen Personal an und fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bzw. diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht. Diese werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.

Die Folkwang Universität der Künste versteht sich als familienfreundliche Hochschule und fördert Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Bewerbungen (ohne Foto) mit aussagekräftigen Unterlagen sind bis zum 30.06.2016 zu richten an den

Rektor der Folkwang Universität der Künste

Klemensborn 39 (Abtei Werden)
45239 Essen